Beratungsförderung
24. September 2014
Die Förderung von Unternehmensberatungen hat einen sehr großen Stellenwert in der öffentlichen Förderung eingenommen. Hier hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass es günstiger ist Unternehmen und Unternehmer aufzubauen, zu erhalten und zu festigen, als immer Gründer in die Insolvenz zu entlassen und neue aufzubauen.
Bei der Beratungsförderung muss einmal zwischen der Beratung im Vor- und Nachgründungsbereich unterschieden werden. Eine weitere Unterscheidung in der Beratungsförderung ist die nach der Zielperson. Handelt es sich um eine Existenzgründung oder ist es eine etablierte Kapitalgesellschaft.
Aber auch der Inhalt der Beratung ist für die Beantragung der Beratungsförderung wichtig. Handelt es sich um allgemeine betriebswirtschaftliche Themen, um spezielle Themen wie Marketing, Personalführung, Beratung über die Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund, oder ist die Firma am Schlingern und benötigt hier dringend Hilfe bei der Überwindung von Krisen oder Umstrukturierungsprozessen. Hier würden Programme wie die Turn-around-Beratung oder das Change-Management greifen.
Bei den Instituten die die Beratungsförderung vergeben gibt es viele regionale Förderbanken, wie die N-Bank, die NRW-Bank oder die Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Aber auch überregionale Institute sind mit der Beratungsförderung beauftragt, so wie das Bundesamt für Außenwirtschaft oder das Kreditinstitut für Wiederaufbau.
Die Förderhöhen liegen derzeit zwischen 50% und 75 % der Beratungskosten. Das Programm Gründercoaching Deutschland hatte sogar eine Variante, bei der bis zu 90 % der Beraterkosten übernommen worden sind, diese ist aber im Dezember 2013 ausgelaufen.