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Fachkundige Stellungnahme

19. September 2014

Die fachkundige Stellungnahme wird benötigt, wenn Sie zur Förderung ihrer Existenzgründung bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen wollen.

Damit wir Ihnen die fachkundige Stellungnahme ausstellen können, benötigen wir Ihren Antrag auf Gründungszuschuss, den Antrag der Agentur für Arbeit über die „Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle …“ (liegt in der Regel ihrem Antrag auf Gründungszuschuss bei). Ferner einen aussagefähigen Businessplan, bestehend aus einem Textteil, mit einer Beschreibung des Vorhabens. Ferner einen Zahlenteil, der mindestens aus einem Liquiditätsplan, einer Ertragsvorschau, einem Investitions- und Finanzierungsplan besteht, jeweils über mindestens 3 Jahre.
Meistens ist es hilfreich diese Pläne noch durch weitere Aufschlüsselungen zu ergänzen. Ferner benötigen wir Ihren Lebenslauf.

Um Ihnen eine positive fachkundige Stellungnahme ausstellen zu können, müssen wir prüfen, ob sie ausreichende fachliche und kaufmännische Kenntnisse für Ihr Vorhaben besitzen. Ferner ob sie (wenn erforderlich) die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, ob ihre Planung realistisch ist und vor allem ob Sie konkurrenzfähig sind und ihnen durch ihr Vorhaben eine Lebensgrundlage bietet.

Vereinbaren Sie mit uns einen Termin zur Vorabprüfung Ihrer Unterlagen für ihre fachkundige Stellungnahme.

Neben der Agentur für Arbeit kann eine fachkundige Stellungnahme aber auch beim Job Center, der finanzierenden Bank, Franchisegebern und anderen zukünftigen Geschäftspartnern hilfreich sein.

Gern erstellen wir für Sie Ihre fachkundige Stellungnahme. Mailen Sie uns Ihren Businessplan zu und vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Sie haben Beratungsbedarf, Sie wollen mehr zum Thema Fachkundige Stellungnahme oder Förderprogramme erfahren? Rufen Sie uns an unter 040 - 386 712 60, schicken Sie uns eine liaM an ed.esuarK–B–treboR@ofni