Neue Regeln beim Gründercoaching 2015

20. April 2015

Immer wieder wurde das Ende des KFW-Förderprogramms „Gründercoaching“ verkündet und immer wieder wurde es neu aufgelegt.

Ab dem ersten Mai 2015 gelten beim „Gründercoaching“ neue Regeln. Das Programm wird nicht mehr aus Mitteln des ESF finanziert, sondern aus Eigenmitteln der KFW. Die Zielgruppe, die das „Gründercoaching“ in Anspruch nehmen darf, ist ausgeweitet worden.

Neben gewerblichen- und freiberuflichen Gründern können jetzt auch „Social Entrepreneurs in gemeinnütziger Rechtsform“ das Förderprogramm in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um nichts weniger, als um gemeinnützige Vereine und Firmen die als gGmbH firmieren. Die selbständige Tätigkeit kann dabei sowohl in Teil- wie auch in Vollzeit ausgeübt werden.

Es gibt auch Einschränkungen, so beträgt das maximal förderfähige Honorar nur noch 4.000 Euro (bisher 6.000 Euro) und die Antragstellung muss binnen 2 Jahren nach Gründung erfolgen (bisher 5 Jahre). In den alten Bundesländern, Berlin und in der Region Leipzig beträgt die Höhe des Zuschusses 50% des Beraterhonorars, max. 2.000 Euro. In den übrigen Regionen der neuen Bundesländer beträgt der Zuschuss 75% des Beraterhonorars, höchstens 3.000 Euro.

Bei der Abrechnung gibt es sinnvolle und weniger sinnvolle Neuerungen. So reicht es nun den Kontoauszug der Existenzgründerin als Zahlungsbeleg in Kopie einzureichen. Eine Abtretung der Förderung wird allerdings nicht mehr möglich sein.

Eine Förderung der Mehrwertsteuer ist ausgeschlossen. Diese Regelung gilt auch für Gründerinnen die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, also z.B. Versicherungsmakler, Hebammen, Ärzte, …

Wenn Sie Fragen zur Existenzgründung oder zum Gründercoaching haben kontaktieren Sie uns.

Hier finden Sie das KFW Beraterprofil von Robert Krause.