Gründercoaching
4. Dezember 2014
Das Gründercoaching-Deutschland war lange Zeit wohl das sinnvollste Förderprogramm für junge Unternehmer und Unternehmerinnen.
Ursprünglich konnten Existenzgründer, die sich aus Arbeitslosigkeit mit einer Förderung der Bundesanstalt für Arbeit oder des Jobcenters selbständig gemacht haben, im ersten Jahr 90% Ihrer Kosten für einen Berater, bis zu 3.600 Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss bekommen. Doch im Dezember 2013 gingen die Gelder aus. Zeitweise war es ungewiss ob das Programm überhaupt weiterlaufen würde.
Doch zweimal wurde es in einer anderen Variante verlängert – ja es lebt noch! Derzeit können Existenzgründer, die sich in den ersten fünf Jahren ihrer selbständigen Tätigkeit befinden, einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 50-75% der Beraterkosten bekommen. In Euro ausgedrückt sind dies 3.000 bis 4.500.
Dabei bezuschusst das Gründercoaching-Deutschland Existenzgründer und Existenzgründerinnen in Ostdeutschland und im Regierungsbezirk Lüneburg mit der 75% Variante, im übrigen Westdeutschland mit der 50% Variante.
Am 18. Oktober gab das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie noch einmal eine Verlängerung des Programms Gründercoaching-Deutschland bekannt. In der oben beschriebenen Form soll es noch bis zum 30. April 2015 laufen, allerdings, muss das Coaching innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein.
Mittlerweile wurde bekannt, dass das Programm Gründercoaching-Deutschland auch in der Förderperiode 2014-2020 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert werden soll. Allerdings ist geplant die Förderung Unternehmungen nur noch in den ersten beiden Jahren zu kommen zu lassen. Hier soll eine Überschneidung mit anderen Beratungsprogrammen vermieden werden.