Gesellschaftsform

24. September 2014

Die Wahl der Gesellschaftsform ist eine der wichtigsten Fragen bei der Gründung einer Unternehmung. Dabei werden generell zwei Formen unterschieden, die Kapitalgesellschaften und die Personengesellschaft. Die Einzelunternehmung, obwohl sie im Grunde genommen keine Gesellschaft darstellt, da es sich hier nur um eine einzelne Person handelt wird hier zu den Personengesellschaften gezählt, da es sich hier um eine natürlich Person handelt, die persönlich vollhaftend ihren Geschäften nachgeht.

Andere Formen der Personengesellschaft sind die Gbr, OHG, Partnergesellschaft, die Kommanditgesellschaft (KG) und die Stille Gesellschaft. Allen diesen Gesellschaftsformen gemeinsam ist, dass hier hinter natürliche Personen aus Fleisch und Blut stehen, bei denen Anteilig die Gewinne und Verluste versteuert werden und die in der Regel voll mit ihrem persönlichem Vermögen für die Firma haften.
Allerdings gibt es im Detail große Unterschiede. So gibt es bei der KG den Komplementär und die Kommanditisten. Während der Komplementär (der die Unternehmung führt) voll mit seinem Vermögen haftet, haften die Kommanditisten nur mit ihrem eingelegten Kapital. Hier kommt es zu Vermischungen mit den Prinzipien der Kapitalgesellschaften.

Bei Kommanditgesellschaften wird häufig eine GmbH als Komplementär benannt. Da eine GmbH nur mit ihrem Eigenkapital haftet (haften kann), wird so die Vollhaftung des Komplementärs für die beteiligten Personen auf ein überschaubares Maß reduziert – so eine KG muss als GmbH & Co KG bezeichnet werden. Interessanter Weise können Personengesellschaften auch von juristischen Personen, also Kapitalgesellschaften gebildet werden.

Die gängigsten Formen der Kapitalgesellschaften sind die UG, die GmbH, die AG, die englische Limited (Ltd) und die im französischen Sprachraum angesiedelte Société Anonyme.

Allen Kapitalgesellschaften gemeinsam ist, dass hier von anderen Personen Kapital (Geld) zu einem bestimmten Zweck, in einen Topf (in der Regel handelt es sich hier um ein Bankkonto) gelegt wurde. Durch dieses Geld und einer staatlichen (juristische) Anerkennung erlangt diese Gesellschaft ein Eigenleben, sie wird zu einer juristischen Person. Da diese juristische Person sich nicht nach außen hin äußern und vertreten kann muss sie dies durch einen oder mehrere Bevollmächtigte besorgen lassen, in der Regel handelt es sich hier um Geschäftsführer und Prokuristen.

Neben diesen beiden großen Kategorien kennen wir noch Genossenschaften und Vereine.