Existenzgründer & freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse

22. September 2015

Gesetzliche_KrankenkasseViele ExistenzgründerInnen entscheiden sich für eine freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Diese Form der Versicherung ist häufig vertraut und kommt dem Sicherheitsbedürfnis entgegen.

Leider werden Existenzgründer und Existenzgründerinnen immer häufiger mit horrenden Beitragsforderungen konfrontiert. Eine Aufklärung über die Berechnung der Beiträge seitens der Krankenkassen erfolgt nur selten. Dabei werden BezieherInnen von Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld besonders begünstig.

Nicht nur, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihrer Beratungspflicht nicht mehr nachkommen, häufig werden auch die Beiträge nicht rückwirkend erstattet. Allerdings haben in der letzten Zeit immer häufiger Existenzgründer über den Klageweg zu viel gezahlte Beiträge zurück erstattet bekommen.

Bei Beziehern von Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld wird ein tägliches fiktives Einkommen berechnet. Dieses beträgt pro Tag den sechzigsten Teil der monatlichen Bezugsgröße. Die monatliche Bezugsgröße ist für das Jahr 2015 auf 2.835 € festgelegt worden. Diese Größe wird mit dem Beitragssatz der jeweiligen Krankenversicherung multipliziert. Der aktuelle Beitragssatz liegt bei 14,6% (2014 15,5%), allerdings erheben viele Krankenkassen Zusatzbeiträge, so dass ein Beitragssatz in Höhe von 15,5% realistisch ist.

Daraus errechnet sich ein durchschnittlicher Beitrag in Höhe von 223 Euro pro Monat. Beiträge zur Pflegeversicherung sind dabei aber noch nicht enthalten.

Bezugsgröße 2014 = 2.765 €, rechnerischer Beitrag = 217 € / Mon.

Bezugsgröße 2013 = 2.695 €, rechnerischer Beitrag = 212 € / Mon.

Bezugsgröße 2012 = 2.625 €, rechnerischer Beitrag = 206 € / Mon.

Bezugsgröße 2011 = 2.555 €, rechnerischer Beitrag = 201 € / Mon.

(Annahme Krankenkassenbeitragssatz 15,5%)

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