De minimis Beihilfe
20. Oktober 2014
In der EU dürfen Subventionen und Beihilfen an Betriebe und Selbständige nur noch über durch die Europäische Kommission vergeben werden. Ausnahmen bilden hier Beihilfen, die geringfügig sind oder den Begriff „De minimis“ (Sache von kleiner Bedeutung) wörtlich nehmen.
Nun sind für einige Firmen „De minimis„-Beihilfen klein und zum Teil so klein, dass man davon gar nichts wissen will. Bei anderen Firmen sind „De minimis„-Beihilfen durchaus begehrt, sogar sehr begehrt. Gibt es doch hier eine tolle Möglichkeit die Firma zu co-finanzieren, bzw. Kosten durch Beihilfen zu begrenzen und neue Projekte zu realisieren.
Damit kleine Dinge auch klein bleiben, bedarf es natürlich einer Beschreibung dessen was klein ist. Die Definition von „De minimis„-Beihilfen wurde im Dezember 2013 neu festgeschrieben, bzw. es wurden weitgehend die alten auslaufenden Definitionen in die neue Förderperiode übernommen. Die EU hat die „De minimis„-Beihilfen in den Verordnungen 1407 und 1408/2013 geregelt. Danach dürfen Unternehmen innerhalb von drei Jahren maximal „De minimis„-Beihilfen in Höhe von € 200.000,- erhalten. Für Betriebe im gewerblichen Straßengüterverkehr ist die Höhe der Beihilfen auf € 100.000,- begrenzt, für landwirtschaftliche Betriebe sogar auf € 15.000,- .
So kann jeder Betrieb pro Jahr im Durchschnitt € 66.666,- an „Sachen von kleiner Bedeutung“ erhalten!
Die EU-Verordnungen haben eine Durchführungsdauer bis zum 31.12.2020.
Vor jeder (neuen) Förderung hat das Unternehmen die Höhe der Beihilfen in den letzten drei Jahren anzugeben. Damit dieses Problemlos möglich ist, erhält das geförderte Unternehmen mit jeder Bewilligung einen „De minimis“ Bescheid aus dem der jeweilige Subventionswert hervorgeht. Hier ist es natürlich sinnvoll diesen Bescheid gut weg zu heften, um ihn das nächste mal schnell zur Hand zu haben.
Neben den „De minimis„-Beihilfen gibt es aber auch noch weitere Förderungen. So stellt der sehr beliebte Gründungszuschuss eine Versicherungsleistung und keine „De minimis“ Hilfe da.