De minimis Beihilfe

20. Oktober 2014

In der EU dür­fen Sub­ven­tio­nen und Bei­hil­fen an Be­trie­be und Selb­stän­di­ge nur noch über durch die Eu­ro­päi­sche Kom­mis­si­on ver­ge­ben wer­den. Aus­nah­men bil­den hier Bei­hil­fen, die ge­ring­fü­gig sind oder den Be­griff „De mi­ni­mis“ (Sache von klei­ner Be­deu­tung) wört­lich neh­men.

Nun sind für ei­ni­ge Fir­men „De mi­ni­mis„-Bei­hil­fen klein und zum Teil so klein, dass man davon gar nichts wis­sen will. Bei an­de­ren Fir­men sind „De mi­ni­mis„-Bei­hil­fen durch­aus be­gehrt, sogar sehr be­gehrt. Gibt es doch hier eine tolle Mög­lich­keit die Firma zu co-fi­nan­zie­ren, bzw. Kos­ten durch Bei­hil­fen zu be­gren­zen und neue Pro­jek­te zu rea­li­sie­ren.

Damit klei­ne Dinge auch klein blei­ben, be­darf es na­tür­lich einer Be­schrei­bung des­sen was klein ist. Die De­fi­ni­ti­on von „De mi­ni­mis„-Bei­hil­fen wurde im De­zem­ber 2013 neu fest­ge­schrie­ben, bzw. es wur­den weit­ge­hend die alten aus­lau­fen­den De­fi­ni­tio­nen in die neue För­der­pe­ri­ode über­nom­men. Die EU hat die „De mi­ni­mis„-Bei­hil­fen in den Ver­ord­nun­gen 1407 und 1408/2013 ge­re­gelt. Da­nach dür­fen Un­ter­neh­men in­ner­halb von drei Jah­ren ma­xi­mal „De mi­ni­mis„-Bei­hil­fen in Höhe von € 200.000,- er­hal­ten. Für Be­trie­be im ge­werb­li­chen Stra­ßen­gü­ter­ver­kehr ist die Höhe der Bei­hil­fen auf € 100.000,- be­grenzt, für land­wirt­schaft­li­che Be­trie­be sogar auf € 15.000,- .

So kann jeder Be­trieb pro Jahr im Durch­schnitt € 66.666,- an „Sa­chen von klei­ner Be­deu­tung“ er­hal­ten!
Die EU-Ver­ord­nun­gen haben eine Durch­füh­rungs­dau­er bis zum 31.12.2020.

Vor jeder (neuen) För­de­rung hat das Un­ter­neh­men die Höhe der Bei­hil­fen in den letz­ten drei Jah­ren an­zu­ge­ben. Damit die­ses Pro­blem­los mög­lich ist, er­hält das ge­för­der­te Un­ter­neh­men mit jeder Be­wil­li­gung einen „De mi­ni­mis“ Be­scheid aus dem der je­wei­li­ge Sub­ven­ti­ons­wert her­vor­geht. Hier ist es na­tür­lich sinn­voll die­sen Be­scheid gut weg zu hef­ten, um ihn das nächs­te mal schnell zur Hand zu haben.

Neben den „De mi­ni­mis„-Bei­hil­fen gibt es aber auch noch wei­te­re För­de­run­gen. So stellt der sehr be­lieb­te Grün­dungs­zu­schuss eine Ver­si­che­rungs­leis­tung und keine „De mi­ni­mis“ Hilfe da.