Körperschaft

20. Oktober 2014

Eine Körperschaft ist ein juristischer Konstrukt, häufig auch als juristische Person bezeichnet. Im Gegensatz zu lebenden / natürlichen Personen. Allerdings besitzt eine Körperschaft bestimmte Eigenschaften durch die sie wirtschaftlich tätig werden kann.

Es gibt zwei verschiedene Formen von Körperschaften, die privat-rechtlichen und die öffentlich-rechtlichen Körperschaften.

Privatrechtliche Körperschaften sind Zusammenschlüsse von natürlichen oder juristischen Personen, die dadurch einen eignen Rechtsstatus bekommen. Typische Gesellschaftsformen sind der Verein, die GmbH, die Aktiengesellschaft. Privatrechtliche Körperschaften unterliegen, sofern sie nicht als gemeinnützig anerkannt sind, der Körperschaftssteuer. Privatrechtliche Körperschaften sind rechtsfähig Zusammenschlüsse und verfügen über eine eigene Steuernummer und unterliegen den allgemeinen zivilrechtlichen Regelungen.

Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind die Verwaltungseinheiten (Gebietskörperschaften) von Bund- Ländern und Kommunen, staatliche Schulen, Hochschulen und Universitäten, die AOKs, Poizei, Zoll, etc.

Körperschaften des öffentlichen Rechts sind von Steuerzahlungen befreit (dies gilt für die Körperschaft, nicht für ihre Angestellten) und sind auch nicht Insolvenzfähig. Sie sind Ausdruck und Einrichtung des Staates.